Brandschutz und Denkmalpflege
Leben schützen & Geschichte bewahren!
Um denkmalgerechten Brandschutz planen zu können, ist die Grundlage das geltende Recht und zwar das von damals sowie von heute. Auch im vorbeugenden Brandschutz gilt das Prinzip des Bestandschutzes, ausgenommen Leib und Leben der Nutzer sind in Gefahr. Um vom Bestandschutz gebrauch machen zu können, müssen die zur Erbauung bzw. zum Änderungszeitpunkt gültigen Gesetze und Regelungen vorliegen.
Durch unsere umfangreiche Sammlung aller bayrischen Bau-, sowie Sonderbauverordnungen, ist es uns möglich Ihrem Gebäude den Bestandschutz nachzuweisen, ggf. beeinträchtige Schutzziele zu dokumentieren und anschließend schutzzielorientiert und denkmalgerecht die brandschutztechnische Ertüchtigung zu planen.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.